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Die Mantel­ver­ord­nung tritt am 01. August 2023 in Kraft, wir bereiten uns darauf vor

Die Mantelverordnung, die im August 2023 in Kraft tritt, ist eine wichtige Maßnahme, um den Umweltschutz und die Ressourceneffizienz in Deutschland zu verbessern. Die Verordnung setzt klare Regeln für den Umgang mit mineralischen Abfällen, insbesondere im Baubereich, und soll sicherstellen, dass diese Abfälle möglichst effizient genutzt und umweltschonend entsorgt werden.

Als Unternehmensgruppe, die im Bereich der Bau- und Immobilienbranche tätig ist, setzen wir uns daher bereits jetzt intensiv mit den Anforderungen der Mantelverordnung auseinander und passen unsere Prozesse entsprechend an und schulen unsere Mitarbeitenden. Nur so können wir sicherstellen, dass wir auch in Zukunft unseren Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Die Verordnung sieht vor, dass mineralische Abfälle künftig in möglichst hohen Anteilen wiederverwendet werden müssen. Das erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit unseren Lieferanten.

Das bedeutet, dass bei Bauprojekten vermehrt auf wiederverwendbare Materialien gesetzt werden muss, um Ressourcen zu schonen. Auch bei der Entsorgung von mineralischen Abfällen werden strengere Regeln eingeführt, um Umweltschäden zu vermeiden. Das erfordert eine noch sorgfältigere Auswahl der Entsorgungspartner und eine gute Zusammenarbeit mit diesen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir auch in Zukunft unseren Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Die Verordnung sieht vor, dass mineralische Abfälle künftig in möglichst hohen Anteilen wiederverwendet werden müssen. Das erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit unseren Lieferanten.

Als Entsorgungsfachbetrieb mit jährlich aufkommenden Schüttgütern von ca. 1.000.000 t aus unseren eigenen Projekten verfügen wir über eine umfassende Expertise und können somit die Richtlinien gemäß der neuen Mantelverordnung nahtlos umsetzen.

Die Mantelverordnung tritt am 01. August 2023 in Kraft, Servisa bereitet sich darauf vor

Das Wichtigste zusammengefasst

Die Mantelverordnung (Abfallverordnung) wurde erlassen, um eine geordnete und umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen sicherzustellen und die Vorgaben der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie umzusetzen. Sie tritt zwei Jahre nach ihrer Verkündung, am 01.August 2023, in Kraft und mit ihr werden erstmals bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie an die Verwertung von Materialien festgelegt.

Detaillierte Informationen

Detaillierte Informationen zur Mantelverordnung finden Sie unter nachfolgendem Link vom Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz: www.bmuv.de/faqs/mantelverordnung.

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